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(Opfervertretung)
Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von
sexueller oder familiärer Gewalt betroffen sind,
haben in einem Strafverfahren gegen den Täter die
Rolle einer Zeugin / eines Zeugen. Die Rechte von
Zeugen im Strafverfahren sind eingeschränkt.
Betroffene sexueller und häuslicher Gewalt wollen in
einem Strafverfahren meist mehr als bloße Zeugen und
Zeuginnen sein. Sie wollen über den Stand und den
Ablauf des Verfahrens informiert werden. Im
Gerichtsverfahren soll fair und respektvoll mit
ihnen umgegangen werden. In dem Verfahren soll
klargestellt werden, dass ihnen Unrecht widerfahren
und wer dafür verantwortlich ist. Durch die Erhebung
einer Nebenklage erhalten Betroffene zusätzliche
Rechte. Mit einer anwaltlichen Vertretung können
diese Rechte wirkungsvoll wahrgenommen werden.
Ich vertrete Betroffene sexueller Gewalt vor und
während eines Strafverfahrens und setze mich dafür
ein, dass die Interessen und Bedürfnisse der Opfer
wahr- und ernst genommen und berücksichtigt werden.
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Beratung vor Erstattung einer Strafanzeige |
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Vertretung im polizeilichen Ermittlungsverfahren |
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Begleitung bei polizeilichen und richterlichen Vernehmungen |
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Akteneinsicht |
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Vertretung im gerichtlichen Verfahren |
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Vertretung während der
Strafvollstreckung |
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Schmerzensgeld |
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Opferentschädigung |
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Gewaltschutzverfahren und
Schutzanträge |
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Ich bin im
Tätigkeitsfeld „familiäre und häusliche
Gewalt“ seit 1991 als Rechtsanwältin und
Nebenklagevertreterin anwaltlich tätig. Seit
2009 habe ich an der Fachhochschule Köln,
Fakultät für angewandte
Sozialwissenschaften, einen Lehrauftrag zu
Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher
und sexualisierter Gewalt. |
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seit 2009 Lehrbeauftragte
der Fachhochschule Köln, Fakultät für
angewandte Sozialwissenschaften |
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Veröffentlichung "Rechtliche Möglichkeiten zum Schutze kindlicher Opfer sexualisierter Gewalt" in: "Zart war ich, bitter war`s - Handbuch gegen sexuellen
Missbrauch", hrsg. von Ursula Enders, 2001
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Mitglied im
Nebenklage e.V. |
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