Nebenklagevertretung
(Opfervertretung)


Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexueller oder familiärer Gewalt betroffen sind, haben in einem Strafverfahren gegen den Täter die Rolle einer Zeugin / eines Zeugen. Die Rechte von Zeugen im Strafverfahren sind eingeschränkt. Betroffene sexueller und häuslicher Gewalt wollen in einem Strafverfahren meist mehr als bloße Zeugen und Zeuginnen sein. Sie wollen über den Stand und den Ablauf des Verfahrens informiert werden. Im Gerichtsverfahren soll fair und respektvoll mit ihnen umgegangen werden. In dem Verfahren soll klargestellt werden, dass ihnen Unrecht widerfahren und wer dafür verantwortlich ist. Durch die Erhebung einer Nebenklage erhalten Betroffene zusätzliche Rechte. Mit einer anwaltlichen Vertretung können diese Rechte wirkungsvoll wahrgenommen werden.

Ich vertrete Betroffene sexueller Gewalt vor und während eines Strafverfahrens und setze mich dafür ein, dass die Interessen und Bedürfnisse der Opfer wahr- und ernst genommen und berücksichtigt werden.

Beratung vor Erstattung einer Strafanzeige
Vertretung im polizeilichen Ermittlungsverfahren
Begleitung bei polizeilichen und richterlichen Vernehmungen
Akteneinsicht
Vertretung im gerichtlichen Verfahren
  Vertretung während der Strafvollstreckung
  Schmerzensgeld
  Opferentschädigung
  Gewaltschutzverfahren und Schutzanträge
  Ich bin im Tätigkeitsfeld „familiäre und häusliche Gewalt“ seit 1991 als Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin anwaltlich tätig. Seit 2009 habe ich an der Fachhochschule Köln, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften, einen Lehrauftrag zu Interventionsmöglichkeiten bei häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Meine Kompetenz
   seit 2009 Lehrbeauftragte der Fachhochschule Köln, Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften
   Veröffentlichung "Rechtliche Möglichkeiten zum Schutze kindlicher Opfer sexualisierter Gewalt" in: "Zart war ich, bitter war`s - Handbuch gegen sexuellen Missbrauch", hrsg. von Ursula Enders, 2001
     Mitglied im Nebenklage e.V.